Nmin-Proben ziehen

Nmin Bodenproben 2024

Jetzt planen!

Wie im vergangenen Jahr, müssen auch dieses Jahr auf Flächen, die in roten Gebieten liegen, Nmin-Proben gezogen werden. Die Richtwerte der Landwirtschaftskammer sind zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung für Schläge im roten Gebiet nicht mehr zulässig.

Unter vorgeschriebenen Bedingungen dürfen Flächen zu Bewirtschaftungseinheiten zusammengefasst werden. Das Schema zur Bildung von Bewirtschaftungseinheiten finden Sie im Anhang.

Wir von der LBD bieten Ihnen unseren Bodenprobenservice an. Für die Auftragserstellung und Durchführung benötigen wir nur Ihre digitalen Feldgrenzen, die man schnell und einfach aus den ANDI-Daten entnehmen kann, sowie Ihren aktuellen Anbau. So können wir zusammen die zu beprobenden Flächen festlegen und die Beprobung durchführen.

Achtung! Bitte prüfen Sie die aktualisierte Gebietskulisse rechtzeitig im LEA-Portal (Stand November 2023)!

Bei Fragen und Interesse sprechen Sie uns gerne an.

Henning Krämer: 05491/664-29
kraemer@lb-damme.de

Ihr LBD Team

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